Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, für unser Unternehmen einen geeigneten bKV-Tarif mit Budgetkomponente auszuwählen und bin dabei auf eine Frage gestoßen, die mich beschäftigt: Wie wird die steuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge bei Budgettarifen konkret gehandhabt? Unterscheidet sich das grundlegend von klassischen Vollversicherungen?
Bei unseren bisherigen Überlegungen geht es um einen Tarif im Segment 800–1.200 Euro pro Kopf und Jahr. Mich interessiert besonders, wie die Kostenverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich optimal strukturiert werden kann – gibt es da Fallstricke bei der Lohnabrechnung, die ich beachten sollte?
Auch würde mich interessieren, wie ihr langfristig mit der Beitragsstabilität rechnet. Machen Versicherer bei Budgettarifen steuerliche Zusagen zur Verlässlichkeit, oder wie geht ihr mit möglichen Anpassungen um?
Freue mich auf eure Erfahrungen und praktischen Tipps!
Gute Frage, Thomas. Aus meiner Erfahrung mit mittleren Betrieben ist hier das Wichtigste: Die Arbeitgeberbeiträge zur bKV sind als Betriebsausgaben absetzbar – das ist unabhängig von der Tarifform. Bei Budgettarifen solltest du darauf achten, dass die Kostenverteilung klar dokumentiert ist, sonst gibt's später Ärger mit dem Finanzamt.
Was ich empfehle: Mit eurem Steuerberater vorab klären, wie die Kostenaufteilung in der Lohnabrechnung abgebildet wird. Manche Versicherer bieten hier unterschiedliche Modelle an – manche als volle Arbeitgeberleistung, andere mit Arbeitnehmerbeteiligung. Das hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Zur Beitragsstabilität: Ehrlich gesagt, Zusagen sind da selten absolut. Ich würde realistisch mit 5-8% jährlichen Steigerungen rechnen, besonders bei kleineren Gruppen. Größere Versicherer sind da kalkulierbarer.