Hallo zusammen,
ich bin seit über 20 Jahren in der Personalwirtschaft tätig und habe mich intensiv mit betrieblichen Krankenversicherungslösungen auseinandergesetzt. Aktuell berate ich ein mittelständisches Unternehmen, das eine bKV für seine Mitarbeiter einführen möchte – eine großartige Maßnahme zur Mitarbeiterbindung, wenn es richtig umgesetzt wird.
Jetzt stellt sich mir eine konkrete Frage zur steuerlichen Behandlung: Wie werden die Arbeitgeberbeiträge zur bKV korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt? Sind diese als Betriebsausgaben vollständig absetzbar, oder gibt es da Besonderheiten, die ich beachten muss? Ich kenne die grundsätzlichen Regelungen, möchte aber sichergehen, dass wir unsere Mandanten nicht schlecht beraten.
Hat jemand von euch konkrete Erfahrungen damit gemacht, wie das Finanzamt die bKV-Beiträge handhabt? Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen? Freue mich über sachliche Hinweise – im Sommer hat man ja vielleicht etwas mehr Zeit für solche Dinge.