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Restbudget-Planung im September: Wann Nachzahlungen mit Steuerabzug vereinbaren?

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Michael R.
Beiträge: 0
Themenstarter
(@budgetratioexperte72)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#138]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit einem Thema, das wir bei unserer letzten Neuverhandlung übersehen haben: die steuerliche Behandlung von Restbudgets im Jahresverlauf.

Wir haben aktuell bei mehreren Versicherern noch Guthaben aus den ersten 8 Monaten. Jetzt im September überlegen wir, ob wir die Mitarbeiter aktuell stärker zu Vorsorgeuntersuchungen ermutigen sollen oder ob wir das Geld eher in ein erhöhtes Budget für Q4 investieren und die Differenz als Gehaltsausgleich auszahlen.

Meine Frage: Wenn wir jetzt im September zusätzliche Leistungen über die vorhandene Budgetmenge hinaus vereinbaren oder eine Nachzahlung vom Arbeitgeber gewähren – wie wird das steuerlich behandelt? Zählt das noch als Sachleistung oder wird es als Lohn eingestuft? Und vor allem: Kann ich das bis Ende des Monats noch so strukturieren, dass die Sozialversicherungsbeiträge günstiger ausfallen?

Hat jemand ähnliche Situationen bewältigt und kann konkrete Tipps geben, ohne dass wir hinterher bei der Abrechnung böse überrascht werden?


1 Antwort
Klaus M.
Beiträge: 19
(@klaus_1962)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz gesagt: Nachzahlung in bar = Lohn, Sachleistung = Sachleistung. Versicherer ist dein bester Freund hier, frag die direkt.


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