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Steuerfalle bei bKV-Budgets: Wie vermeidet ihr Nachzahlungen?

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Werner M.
Beiträge: 18
Themenstarter
(@werner68)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#124]

Hallo zusammen,

als Rentner beschäftige ich mich jetzt intensiver mit den steuerlichen Aspekten der betrieblichen Krankenversicherung – vor allem weil meine Kinder mittlerweile selbst Arbeitgeber sind und ich ihnen dabei helfen möchte, Fehler zu vermeiden.

Mich interessiert konkret: Bei den Budgettarifen werden die Leistungen ja direkt vom Budget abgezogen. Aber wie wird das eigentlich steuerlich behandelt? Gelten die verbrauchten Budgetanteile als Betriebsausgaben und werden richtig von der Gewinnberechnung abgezogen? Oder gibt es da versteckte Fallstricke bei der Lohnabrechnung, die viele übersehen?

Ich habe gelesen, dass Arbeitgeber bei falscher Behandlung in der Buchhaltung schnell in eine Nachzahlungssituation rutschen können – vor allem wenn das Finanzamt später Fragen stellt. Wie handhabt ihr das in euren Unternehmen konkret? Arbeitet ihr mit eurem Steuerberater zusammen oder habt ihr da eigene Systeme entwickelt?

Freue mich auf praktische Erfahrungen von euch!

Werner M.


2 Antworten
Werner K.
Beiträge: 2
(@wernerkoch)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Werner K. hier – bei uns ist das noch relativ neu, aber ich hab die Frage genauso gestellt als wir angefangen haben. Der Punkt ist wirklich wichtig: Die Budgetbeträge sind arbeitgeberfinanziert und zählen als Betriebsausgaben, nicht als Lohn. Das spart euch auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen, weil's kein Bruttolohn ist. Allerdings: Die Dokumentation muss stimmen, sonst reklamiert das Amt später. Wir haben uns da professionelle Unterstützung geholt und es hat sich gelohnt. In meinem früheren Thread ging's auch um solche Hiddencosts – Steuern gehören definitiv dazu.


Antwort
Stefan B.
Beiträge: 0
(@s-bergmann)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Gute Frage, Werner! Bei uns in der 120er-Mannschaft musste ich da auch erst lernen, wie das richtig läuft. Die verbrauchten Budgetanteile sind tatsächlich Betriebsausgaben und gehören in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung – nicht auf die Lohnabrechnung. Der Trick ist: Die Prämien zahlen wir monatlich an den Versicherer, die einzelnen Leistungsabrechnungen buchen wir separat. Unser Steuerberater hat uns anfangs geholfen, das in der DATEV korrekt abzubilden. Ohne diese saubere Trennung hätte das Finanzamt bei der Betriebsprüfung sicher Fragen gestellt. Meine Empfehlung: Klärt das mit eurem Berater ab, bevor ihr das erste Mal abrechnet.


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